Beirat

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Mitglieder des Beirates

  • Vorsitzender Oliver Lesch
  • Viola Huep-Schmidt
  • Ina Maurus
  • Carsten Kulla
  • Dr. Wiebke Meyer-Wendt
  • Gaby Grütering
  • Thomas Spliethoff/Norah Winkels für die Haldenwangschule
  • Ergänzt wird der Beirat durch Einrichtungsleitungen der Lebenshilfe Dorsten

Was ist der Beirat?

Der Vorstand der Lebenshilfe Dorsten e.V. beruft den Beirat nach den jeweiligen Vorstandsneuwahlen. Der Beirat ist das beratende Gremium des Vorstandes. Er kann sich zusammensetzen aus: engagierten Eltern, Angehörigen, dem Vorsitzenden des Lebenshilfe Rates, Fachleuten und den Leitungen der Einrichtungen der Lebenshilfe. Die Mitglieder nutzen z.B. ihre Bekanntheit, berufliche Kompetenz oder Lebenserfahrung, um sich intensiv für alle Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Das Thema Inklusion hat für den Beirat einen hohen Stellenwert. Das bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben. Der Beirat sieht Inklusion als permanenten Prozess, den wir als Gesellschaft gemeinsam gestalten. Bezogen auf den Beirat bedeutet dies für seine aktive Arbeit, dass er als Bindeglied zwischen den Einrichtungen der Lebenshilfe, ihrem Vorstand, ihrer Kooperationspartner und den Sozialräumen der Stadt Dorsten agiert.

Welche Ziele verfolgt der Beirat?

  • Auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen des täglichen Miteinander hinwirken. => Gleichberechtigt bedeutet aber nicht identisch oder gleich behandeln, vielmehr soll unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und der ureigenen Lebenssituation die daraus resultierende Unterstützungsleistung bestimmt werden.
  • Die Kompetenzen jedes Einzelnen, unabhängig seiner Einschränkung wahrnehmen und achten.
  • Unterschiede zwischen Menschen werden wahrgenommen, Ihre Potentiale sollen gefördert und genutzt werden.
  • Aktive Unterstützung und Beteiligung bei der Darstellung der Lebenshilfe und ihrer Gremien in der Öffentlichkeit.

Welche Aufgaben hat der Beirat?

  • Aktive Mitgestaltung, Bearbeitung oder Vertiefung von aktuellen Themen, z. B. Chancen der Inklusion
  • Mitwirken bei Projekten und Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit der Lebenshilfe und ihrer Einrichtungen
  • Aktive Mitgestaltung bei der Erstellung des Leitbildes der Lebenshilfe Dorsten e.V. gemäß QM-Vorgabe
  • Aktivierung neuer Beiratsmitglieder, bei der Berufung neuer Beiratsmitglieder durch den Vorstand der Lebenshilfe Dorsten e.V. hat der Beirat ein Vorschlagsrecht
  • alle 5 Jahre überarbeitet der Beirat sein Profil

Welche Erwartungen werden an das Beiratsmitglied gestellt?

Der Beirat ist für jedes Mitglied eine Basis von inhaltlich gut strukturierter Arbeit, konstruktiv geführten Diskussionen und Möglichkeit, Änderungen in seinem Umfeld zu bewirken. Das Gremium bietet kooperative Zusammenarbeit für gemeinsame Ideenvielfalt an, aber auch die eigenständige Umsetzung von Ideen, Vorschlägen und Zielen wird gefördert. Des Weiteren wird die Teilnahme an Fortbildungen und Tagungen zur Entwicklung der notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen aktiv unterstützt.

Der zuvor genannte Rahmen erfordert, dass das Beiratsmitglied der Lebenshilfe Dorsten e.V. beitritt und ihr loyal gegenüber steht. Das Mitglied soll aktiv an der inhaltlichen Arbeit des Beirates mitwirken, Zeitressourcen zur Verfügung stellen können und eigene Ideen einbringen. Diese Punkte sollen zu einem aktiven und ständigen Erneuerungsprozess beitragen.

Wie viel Zeit muss eingeplant werden?

Für das laufende Kalenderjahr werden mindestens drei Beiratssitzungen mit überwiegend inhaltlichen Schwerpunkten geplant. Eine dieser Sitzungen findet vor der sich anschließenden Vorstandssitzung der Lebenshilfe Dorsten e.V. statt. Bei Bedarf können themenbezogene Klausurtagungen geplant werden. Inhaltliche Themen der Klausurtagungen in eigenen Einrichtungen der Lebenshilfe werden von Mitarbeitern während der Arbeitszeit vorbereitet.

Mitglieder des Beirates sollten zusätzliche Zeit zur Vorbereitung und Teilnahme an Aktivitäten, Fortbildungen, Tagungen und der Arbeit in Gremien der Lebenshilfe Dorsten zur Verfügung stellen. Das im November stattfindende Lichterfest wird von den Mitarbeitern des Lebenshilfe Centers vorbereitet und aktiv von den Mitgliedern des Beirats unterstützt.

Wie sieht die Zusammenarbeit von Vorstand und Beirat aus?

Die Satzung der Lebenshilfe Dorsten e.V. fordert, dass gemäß §10 Satz 5 ein Vertreter des Vorstands der Lebenshilfe Dorsten e.V. zu den Sitzungen des Beirats eingeladen wird. So kann der Austausch zwischen Beirat und Vorstand sichergestellt werden. Vorgeschlagene Themen und Anregungen sowie erarbeitete Lösungen, sowohl aus dem Vorstand als auch aus den verschiedenen Gremien der Lebenshilfe Dorsten e.V., werden im Beirat diskutiert. Das aus der Diskussion entstandene Meinungsbild hilft dem Beirat in seiner beratenden Funktion gegenüber dem Vorstand der Lebenshilfe Dorsten e.V..

Eine offene Kommunikation und die kooperative Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Lebenshilfe sowie die aktive Einbindung des Lebenshilfe Rats sind eine wichtige Grundvoraussetzung, zur Erreichung der gemeinsamen Ziele.

 
 
 

Lebenshilfe Dorsten e.V., Barbarastraße 70, 46282 Dorsten