Besucherinformation vom 17.11.2020
TESTUNGEN MIT PoC-SCHNELLTESTS
Die Vorgaben Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Anspruchs auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 14.10.2020 ermöglichen uns sog. PoC-Schnelltests für Bewohner, Mitarbeitende und Besucher unserer Einrichtung anzu-bieten. Eine generelle Testverpflichtung indes allerdings besteht nicht.
Dies unter Einhaltung der jeweils aktuellen Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Wir haben dazu ein gefordertes Test-Konzept erarbeitet und dem Gesundheitsamt zur Prü-fung eingereicht. Nach dessen Freigabe werden wir, sofern uns dann Testmaterial in ausrei-chender Menge zur Verfügung steht mit den Testungen beginnen.
Für Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtung ergeben sich daraus resultierend zumindest zeitweise im Hinblick auf den Ablauf eines Besuchs einige Veränderungen.
Bitte beachten Sie daher:
Lebenshilfe Dorsten e.V., Barbarastraße 70, 46282 Dorsten